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Null Punkte und Einladung zur MPU: Falschparken macht‘s möglich!

Unglaubliche 83 Knöllchen hat ein unbelehrbarer Autofahrer in Berlin gesammelt. Daraufhin entzieht ihm das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten die Fahrerlaubnis… und das, obwohl keines der Knöllchen einen Punkt im Flensburger Punkteregister nach sich gezogen hat. Mit Recht – urteilt das Berliner Verwaltungsgericht.

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Auch kleine Parksünden bestraft der Verkehrsrichter… wenn sie sich häufen!

Und so kam es zu dem kuriosen Fall:

Innerhalb von zwei Jahren ignoriert der Betroffene sämtliche Parkvorschriften. Insgesamt begeht er stolze 88 Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, davon sind 83 Parksünden. Im Schnitt stellt der Autofahrer den auf ihn zugelassenen Wagen also jeden neunten Tag falsch ab! Obwohl er dafür keine Flensburg-Punkte bekommt, fordert die Behörde den Autohalter auf, ein positives MPU-Gutachten vorzulegen. Sie zweifelt an seiner Fahreignung, da der Mann hartnäckig die einfachsten Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung missachtet. Und als der Mann die Frist verstreichen lässt, zieht ein Sachbearbeiter die Reißleine: Der Mann verliert die Fahrerlaubnis und muss den Führerschein abgeben.

Für die Entscheidung der Behörde gab es daraufhin auch den juristischen Segen. Eine Fahrerlaubnis kann nicht nur bei Eintragungen im Flensburg-Register entzogen werden, sondern auch, wenn sich ein Fahrzeughalter aus anderen Gründen als ungeeignet erwiesen hat, heißt es dazu in einer Pressemitteilung. Der Betroffene sei offenbar gar nicht willens, die Ordnungsvorschriften einzuhalten. Zudem hat er zugelassen, dass auch andere Nutzer sein Fahrzeug chronisch falsch parken. Der Berliner hatte nämlich angegeben, dass viele der Parksünden eigentlich auf das Konto seiner Frau gehen. Doch diese Ausflucht bringt ihm nichts. Das Gericht sieht auch hier eine extreme Nachlässigkeit. Als Autohalter hat der Mann dafür zu sorgen, dass sich auch andere Nutzer mit seinem Wagen korrekt verhalten. Seine Aufgabe wäre es gewesen, seine Frau zum korrekten Parken aufzufordern. Dem ist er aber nicht nachgekommen.

Sein Führerschein ist also erstmal weg. Dem Parksünder bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit eine Instanz höher zu ziehen. Dann bekommt das Oberverwaltunsgericht den Fall auf den Tisch.

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