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Unser Führerschein-Blog

Aktuelles

Fahrverbot nach Pöbeln und Beleidigung

Passend zur Karnevalszeit lesen wir wieder überall, was wir hinterm Steuer nicht dürfen: Vor allem natürlich nicht trinken und keine gigantischen Faschingskostüme tragen, die unsere Sicht oder Bewegung einschränken. Aber auch die Zunge sollten wir bei allem Überschwang besser etwas zügeln... denn: Wer pöbelt und beleidigt, dem droht Fahrverbot! Das zeigt jetzt ein Fall aus München. Hier hat das Amtsgericht einen Renter zu einem Monat Fahrverbot und einer Geldstrafe verdonnert. Was war passiert? Der Mann hat seine schlechte Laune an einem Radfahrer ausgelassen. Als er ein in zweiter Reihe parkendes Auto umfahren muss, will er auch den entgegenkommenden Radfahrer zum Ausweichen zwingen. Er droht dem Radler damit, ihn anzufahren. Außerdem beschimpft er ihn - wörtlich - als Arschloch. Weil Zeugen den Fall bestätigen und der Rentner bereits zuvor wegen Nötigung Ärger mit der Justiz hatte, gibt es als Strafe einen Monat Führerscheinentzug. Dazu kommt eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen á…

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Neuer Ratgeber: Alle Bußgelder in einem Heft

Der ADAC hilft allen Interessierten durch den Gesetzesdschungel rund um Verkehrssünden, Fahrverbot, Bußgeld und Punkte: mit einem neuen Ratgeber, der ab sofort im Buchhandel erhältlich ist. Die Broschüre ist topaktuell und beinhaltet bereits die neuesten Gesetze, die seit Oktober auf deutschen Straßen gelten. Darunter fällt das Nutzungsverbot von Handys am Steuer sowie die Regelungen zum Bilden von Rettungsgassen. Neu ist zum Beispiel aber auch das Verbot des Fahrens mit verhülltem Gesicht oder die Regelung zu illegalen Autorennen. Hinzu kommen neue Richtlinien für die Nutzung von Winterreifen sowie neue Gesetze beim Verstoß gegen die Gewichts- oder Höhenbegrenzung. Zusätzlich bietet der knapp 200 Seiten dicke Ratgeber Informationen über Verkehrszeichen und Wissenswertes zum Thema Rechtsschutz. Kostenpunkt für das Heft sind 7,99 Euro. Dies ist gut investiertes Geld, nicht nur für diejenigen, die sich auf die MPU vorbereiten oder bedrohlich viele Punkte auf dem Flensburg Konto haben. Jeder, der verantwortungsbewusst fahren und sich auf…

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Ob Rettungsgasse, Handy oder Autorennen: Verkehrssünder werden härter bestraft

Finger weg vom Handy! Das gilt für Autofahrer von jeher. Doch die Zahl der Handysünder ist in den letzten Jahren derart drastisch gestiegen, dass die Bundesregierung die Gesetze deutlich verschärft. Auch Rasern und rücksichtlosen Verkehrsteilnehmern, die Rettungskräfte behindern drohen ab sofort deutlich härtere Strafen. Das Wichtigste im Überblick... Handynutzung am Steuer Egal ob Smartphone, Tablet oder E-Book-Reader: Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät bedient, muss deutlich mehr Strafe zahlen. Das Bußgeld steigt von bislang 60 auf mindestens 100 Euro. Bei schweren Verstößen sind sogar bis zu 200 Euro Strafe möglich. Außerdem kann es nach der unerlaubten Handynutzung statt 1 Punkt bis zu 2 Punkte in Flensburg geben. Übrigens: Auch Radler sollten zum telefonieren besser absteigen und schieben. Für sie klettert das Bußgeld von 25 auf immerhin 55 Euro! Die Begründung des Gesetzgeber: Ablenkung am Steuer ist eine der Hauptursachen für Unfälle. Die erhöhten Strafen sollen abschreckend wirken und an…

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Neues Urteil: MPU nach erster Alkoholfahrt erst ab 1,6 Promille

Zur 1,6-Promille-Grenze hat es ein wegweisendes Urteil gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Erstmals erwischte Alkoholsünder dürfen erst ab 1,6 Promille zur MPU geschickt werden. Liegt ihr Alkoholwert darunter, dürfen die zuständigen Behörden nicht grundsätzlich den "Idiotentest" verlangen. Heißt also: Wer das allererste Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wird, bekommt den Führerschein nach der Sperrfrist auch ohne positives MPU-Gutachten zurück. Vorausgesetzt, er hat weniger als 1,6 Promille intus. Aber natürlich gibt es Ausnahmen... So kann die MPU auch unter 1,6 Promille verlangt werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene erneuten Alkoholmissbrauch begeht. Hierfür müssen aber weitere aktenkundige Vorfälle oder konkrete Hinweise vorliegen. Und das sind die Hintergründe zum Leipziger Urteil: Zwei Betroffene wurden nach einer Trunkenheitsfahrt zur MPU geschickt. Das wollten sie aber nicht hinnehmen und zogen vors Gericht. Ihr Argument: Sie hatten jeweils deutlich unter 1,6 Promille und waren vorher nie im Straßenverkehr aufgefallen. In der…

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